Allgemeine Geschäftsbedingungen

FÜR VERKAUF, MONTAGE UND SERVICE VON LUNOS-LÜFTUNGSSYSTEMEN

LUNOS Lüftungstechnik AT GmbH
Kohlmarkt 16/2/13c
1010 Wien, Österreich

 

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf, die Montage und den Service von Lüftungssystemen (nachfolgend „AGB“) der Gesellschaft LUNOS Lüftungstechnik AT GmbH (nachfolgend „LUNOS“) regeln die Bedingungen für die Lieferung, Montage und Wartung von Komponenten der LUNOS-Lüftungssysteme, Ventilatoreinheiten, Wärmerückgewinnungsgeräte sowie weiterer Komponenten, soweit diese nicht anderweitig im Vertrag oder Angebot geregelt sind, das von der Vertragspartei angenommen wird, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt (nachfolgend „Kunde“).

(2) Diese AGB sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und LUNOS und werden dem Angebot bzw. der Proformarechnung als Anlage beigefügt.

(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne der geltenden Verbraucherschutzvorschriften, gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts stehen. Im Falle eines Widerspruchs haben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften Vorrang.

 

2. Angebot

(1) Alle in Werbematerialien veröffentlichten Angebote von LUNOS dienen ausschließlich Informationszwecken und sind unverbindlich. LUNOS-Lüftungssysteme können die Luftfeuchtigkeit reduzieren, jedoch keine Feuchtigkeit oder Schimmel beseitigen, die durch beschädigte Abdichtungen, kapillar aufsteigende Feuchtigkeit oder andere Baumängel verursacht werden.

(2) LUNOS erstellt Angebote auf Grundlage von Grundrissen, Plänen und sonstigen Informationen über Wohnungen, Häuser, Geschäfts- oder andere Gebäude, die sämtliche erforderlichen Angaben zum Verlauf elektrischer und technischer Installationen enthalten und vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. LUNOS übernimmt keine Haftung für unrichtige Angaben über elektrische oder technische Leitungen oder sonstige Informationen, die vom Kunden bereitgestellt werden.

(3) Die im Angebot vorgesehenen Positionen der Komponenten des Lüftungssystems basieren auf den vom Kunden übermittelten Informationen. LUNOS behält sich das Recht vor, die Position einzelner Komponenten anzupassen, wenn sich während der Montage herausstellt, dass die Ausführung an den vorgesehenen Stellen nicht möglich ist.

Alle Kosten für zusätzliche Änderungen der Positionen einzelner Komponenten sowie für zusätzliche Arbeiten oder Verzögerungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot vor dessen Annahme sorgfältig zu prüfen (insbesondere Skizzen und technische Angaben). Unklarheiten oder Einwände hinsichtlich der vorgesehenen Positionen der Lüftungskomponenten sind vor Angebotsannahme mitzuteilen.

Nach Zahlung der Vorauszahlung und Annahme des Angebots stellen Unklarheiten, Fehler oder Unkenntnis des Angebotsinhalts keinen Grund für Reklamationen dar. Die nachträgliche Forderung nach Erläuterungen oder Änderungen berechtigt nicht zu einer Vertragsänderung oder Reklamation.

(5) Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit sämtlicher an LUNOS übermittelten Daten (Grundrisse, Flächenangaben, Installationsverläufe, Gebäudetyp, Nutzungszweck, Baukonstruktion usw.).

LUNOS haftet nicht für Schäden, zusätzliche Arbeiten, Mängel oder Funktionsstörungen, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

(6) Montage- und Serviceleistungen sowie zusätzliche Arbeiten, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

(7) Der Vertrag zwischen dem Kunden und LUNOS gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde das Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt – unabhängig von der Höhe einer bereits geleisteten Anzahlung.

Leistet der Kunde lediglich eine Teilzahlung und führt LUNOS auf Wunsch des Kunden bereits Lieferungen oder Montagearbeiten durch, gilt dies als Anerkennung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Angebot und diesen AGB. Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Montage zu begleichen.

Eine Montage vor vollständiger Bezahlung stellt weder einen Zahlungsaufschub noch ein Recht auf Vertragsänderung oder Rücktritt dar.

Sämtliche Vereinbarungen zwischen LUNOS und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, insbesondere mit Monteuren oder Subunternehmern, sind nur wirksam, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.

(8) Die Wahrnehmung von Geräuschen, Luftströmungen und Vibrationen ist subjektiv. LUNOS haftet nicht für Beanstandungen hinsichtlich Lautstärke oder Zugluftempfinden, sofern das System innerhalb der Herstellerspezifikationen arbeitet und fachgerecht installiert wurde.

(9) Mündliche Zusagen, Empfehlungen oder Informationen von Monteuren oder Vertriebsmitarbeitern gelten nicht als Vertragsänderung. Verbindlich sind ausschließlich schriftliche Vereinbarungen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden österreichischen Umsatzsteuer.

Für die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder sonstiger steuerlicher Begünstigungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Voraussetzung hierfür ist, dass sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Auftraggeber LUNOS die dafür erforderlichen Nachweise und Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung stellt.

(2) Ermäßigter Umsatzsteuersatz – Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, LUNOS alle für die steuerliche Beurteilung erforderlichen Informationen, Nachweise und Erklärungen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

LUNOS ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Übereinstimmung dieser Angaben mit behördlichen Registern, Grundbuchsdaten, Bauunterlagen oder sonstigen öffentlichen Verzeichnissen zu überprüfen.

Kann oder will der Auftraggeber die für die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes erforderlichen Nachweise nicht vorlegen, ist LUNOS berechtigt, den jeweils geltenden Regelsteuersatz in Rechnung zu stellen.

Wird im Rahmen einer steuerlichen Prüfung festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder einer sonstigen steuerlichen Begünstigung nicht vorlagen oder die vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben unrichtig, unvollständig oder irreführend waren, trägt der Auftraggeber sämtliche daraus resultierenden Folgen, insbesondere:

  • nachträglich vorgeschriebene Umsatzsteuer,
  • Verzugszinsen,
  • Geldstrafen und sonstige Abgaben,
  • sämtliche Kosten und Schäden, die LUNOS dadurch entstehen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, LUNOS diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, LUNOS auf erste schriftliche Aufforderung sämtliche Kosten, steuerlichen Nachforderungen, Abgaben sowie etwaige Schäden zu ersetzen, die LUNOS aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nicht übermittelter Informationen gemäß den vorstehenden Bestimmungen entstehen.

(3) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag gemäß Proformarechnung fristgerecht zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug ist LUNOS berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verrechnen.

(3a) LUNOS haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund einer verspäteten Lieferung oder Montage des Lüftungssystems entstehen, es sei denn, die Verzögerung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von LUNOS verursacht.

In keinem Fall haftet LUNOS für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder sonstige indirekte bzw. Folgeschäden, die aus einer Verzögerung resultieren.

 

4. Ratenzahlung

(1) Die in Angeboten und Proformarechnungen angeführten Preise gelten für die sofortige Einmalzahlung (100 % Vorauszahlung).

(2) Der Kunde kann eine Ratenzahlung über Drittanbieter wie beispielsweise Leanpay, Banken, Kreditkartenanbieter oder andere Finanzierungsdienstleister in Anspruch nehmen.

Die Finanzierung kann für den Kunden zinsfrei sein. Aufgrund von Bearbeitungsgebühren der jeweiligen Bank, Kreditkartengesellschaft oder Finanzierungsgesellschaft kann sich der Endpreis jedoch vom Preis bei Einmalzahlung unterscheiden.

(3) Preisunterschiede werden im Endbetrag berücksichtigt und hängen von der gewählten Finanzierungsart sowie der Anzahl der Raten ab. Sie werden dem Kunden transparent auf der Rechnung oder vor Abschluss der Finanzierung angezeigt.

(4) LUNOS behält sich das Recht vor, die Bearbeitungsgebühren für Ratenzahlungen entsprechend den Bedingungen der Banken, Kreditkartenunternehmen oder Finanzierungspartner laufend anzupassen.

 

5. Lieferung und Montage

(1) Die voraussichtliche Liefer- und Montagefrist beträgt bis zu 60 Tage und beginnt am ersten Werktag nach Eingang der vollständigen Vorauszahlung auf dem Konto von LUNOS.

(2) Liefer- und Montagefristen können verlängert werden, wenn der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen für die Montage nicht bereitstellt, insbesondere:

  • Stromanschluss,
  • Zugang zum Objekt,
  • freie Zugänglichkeit der Räume,
  • fertiggestellte Installationen,
  • trockene und geeignete Montagebedingungen.

In diesen Fällen übernimmt LUNOS keine Haftung für Verzögerungen.

(3) Die Liefer- und Montagefrist kann sich ebenfalls verlängern aufgrund von:

  • höherer Gewalt,
  • berechtigten Gründen auf Seiten von LUNOS,
  • berechtigten Gründen auf Seiten des Kunden,
  • behördlichen Maßnahmen oder Anordnungen.

(4) LUNOS informiert den Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise über den geplanten Liefer- und Montagetermin spätestens vier (4) Werktage vor Durchführung.

Der Kunde kann den Termin bis spätestens drei (3) Werktage vor dem vereinbarten Termin verschieben.

Bei späterer Absage oder Verschiebung werden Stornokosten gemäß der gültigen Preisliste verrechnet.

Wird der Termin um mehr als 30 Tage verschoben, kann LUNOS Lagerkosten für bereits bereitgestellte Komponenten verrechnen. Ab diesem Zeitpunkt geht auch das Risiko eines zufälligen Verlustes oder einer Beschädigung auf den Kunden über.

(5) Montage- und Servicearbeiten werden in der Regel innerhalb eines Tages durchgeführt.

Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen erfolgen die Arbeiten in zwei Phasen:

  • Rohmontage,
  • Endmontage.

Der Kunde ist verpflichtet, LUNOS rechtzeitig über die Möglichkeit der Durchführung der Endmontage zu informieren.

Erfolgt keine entsprechende Mitteilung, haftet LUNOS nicht für Verzögerungen oder eine unvollständige Fertigstellung.

Sollte eine Montage oder Wartung aufgrund von Umständen auf Kundenseite nicht möglich sein, wird jeder zusätzliche Anfahrtstermin gemäß der gültigen Preisliste verrechnet.

(6) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Montage:

  • Einbau der vorgesehenen Komponenten,
  • Anschluss der Komponenten,
  • Inbetriebnahme des Systems,
  • grobe Maurerarbeiten.

Die Elektroinstallation muss bis zu den vorgesehenen Positionen vorbereitet sein.

Der maximale Abstand zwischen vorhandener Elektroinstallation und Montageposition darf 3,0 Meter nicht überschreiten.

Zusätzliche Elektroarbeiten, längere Leitungsführungen, zusätzlicher Montagematerialaufwand, Schutzmaterialien oder Sonderentsorgungen werden gesondert gemäß Preisliste verrechnet.

(7) LUNOS haftet nicht für Zusatzarbeiten, die aufgrund besonderer Gebäudekonstruktionen erforderlich werden, beispielsweise:

  • Stahlbeton,
  • Naturstein,
  • Sonderbaustoffe.

Diese Arbeiten werden gesondert nach Aufwand verrechnet.

(8) Der Kunde hat den Monteuren freien und ungehinderten Zugang zum Objekt zu gewährleisten sowie die kostenlose Nutzung von Strom und Wasser zu ermöglichen.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Böden, Möbel und sonstiges Eigentum vor Staub und Verschmutzungen zu schützen, die im Zuge der Montage entstehen können.

(9) Vor Beginn der Arbeiten müssen der Kunde oder eine bevollmächtigte Person gemeinsam mit dem Monteur die Pläne, Skizzen und Systemkomponenten prüfen.

Nach Abschluss der Montage können spätere Änderungswünsche hinsichtlich der Ausführungsart nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden.

(10) Leistungsumfang der Montage je nach Systemtyp

Silvento-Ventilatoreinheiten

Die Montage umfasst:

  • Einbau der Silvento-Ventilatoreinheiten und weiterer Systemkomponenten an den vorgesehenen Positionen,
  • grobe Maurerarbeiten,
  • elektrischen Anschluss an vorbereitete Elektroinstallationen,
  • Systemprüfung,
  • Inbetriebnahme.

Der Kunde hat die Elektroinstallation bis in die Nähe der vorgesehenen Einbauorte vorzubereiten. Der maximale Abstand beträgt 3,0 m.

Für Silvento V-EC Geräte ist eine Zuleitung mit einem Querschnitt von 5 x 1,5 mm² erforderlich.

Bei Verwendung eines dreiadrigen Kabels stehen nicht sämtliche Funktionen des Geräts zur Verfügung.

Ist die Position „Elektromontage“ im Angebot enthalten, werden die Elektroarbeiten von LUNOS durchgeführt.

ALD-Zuluftdurchlässe

Die Montage umfasst:

  • Einbau der ALD-Zuluftdurchlässe,
  • Einbau weiterer passiver Komponenten,
  • grobe Maurerarbeiten,
  • Systemprüfung.

ALD-Elemente sind passive Bauteile und benötigen keinen Stromanschluss.

LUNOS e² Wärmerückgewinnungsgeräte

Die Montage umfasst:

  • Einbau der Geräte,
  • grobe Maurerarbeiten,
  • elektrischen Anschluss,
  • Systemprüfung,
  • Inbetriebnahme.

Die erforderlichen Kabelquerschnitte und Verbindungen zwischen Netzteil, Steuerung und einzelnen Geräten sind entsprechend den technischen Vorgaben von LUNOS vorzubereiten.

Ist die Position „Elektromontage“ im Angebot enthalten, werden diese Arbeiten durch LUNOS ausgeführt.

Nexxt Wärmerückgewinnungsgeräte

Die Montage umfasst:

  • Einbau der Geräte,
  • grobe Maurerarbeiten,
  • elektrischen Anschluss,
  • Systemprüfung,
  • Inbetriebnahme.

Der Kunde hat die Elektroinstallation bis zum Gerät mit einem Kabel 3 x 1,5 mm² vorzubereiten.

Befindet sich das Gerät in einer Höhe von mehr als drei Metern, ist zusätzlich eine Steuerleitung mit 4 x 1,5 mm² vorzusehen.

ego Wärmerückgewinnungsgeräte

Die Montage umfasst:

  • Einbau der Geräte,
  • grobe Maurerarbeiten,
  • elektrischen Anschluss,
  • Systemprüfung,
  • Inbetriebnahme.

Die erforderlichen Leitungen zwischen Netzteil, Steuerung und Geräten sind gemäß den technischen Vorgaben von LUNOS vorzubereiten.

Ist die Position „Elektromontage“ im Angebot enthalten, erfolgt die Ausführung durch LUNOS.

(11) Die Abluftführung erfolgt entweder:

  • direkt durch die Außenwand ins Freie oder
  • über einen bestehenden vertikalen Installationsschacht.

Die Ausführung ergibt sich aus der dem Angebot beigefügten Skizze.

(12) Für eine ordnungsgemäße Luftzirkulation zwischen den Räumen ist ein Luftdurchlass erforderlich.

Dieser kann durch:

  • einen Türspalt von 2–4 mm,
  • Lüftungsgitter in Innentüren oder
  • spezielle LUNOS-ILD-Elemente

gewährleistet werden.

Türgitter sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Angebots und vom Kunden bereitzustellen.

(13) Die im Angebot enthaltenen Maurerarbeiten umfassen Wanddurchbrüche in:

  • Ziegelmauerwerk,
  • Porenbeton,
  • Leichtbaukonstruktionen.

Bohrungen durch Stahlbeton oder Naturstein werden gesondert gemäß der gültigen Preisliste verrechnet.

LUNOS haftet nicht für Schäden, die aufgrund mangelhafter Bauausführung oder unzureichender Qualität bestehender Bauteile entstehen.

(14) Sofern Fassadengitter mit Sandbeschichtung angeboten wurden, werden diese während der Fassadenarbeiten eingebaut.

Der Einbau durch den Fassadenbauer ist nicht Bestandteil der Montageleistungen von LUNOS.

(15) Alle Wandeinbauelemente werden standardmäßig in einer Länge von 0,5 m geliefert.

Sind Fassadenarbeiten zum Zeitpunkt der Montage noch nicht abgeschlossen, erfolgt eine Montage in Standardlänge.

Das spätere Kürzen erfolgt durch den Fassadenbauer.

Ein zusätzlicher Monteurbesuch wird gesondert verrechnet.

(16) Besteht der Kunde trotz ausdrücklicher fachlicher Warnung von LUNOS auf technisch ungeeigneten Lösungen, haftet LUNOS nicht für daraus entstehende Folgen oder Schäden.

LUNOS behält sich in solchen Fällen das Recht vor:

  • Garantiebedingungen anzupassen,
  • Garantieansprüche einzuschränken,
  • die Ausführung der Arbeiten abzulehnen.

(17) Reklamationen aufgrund subjektiver Wahrnehmungen oder objektbezogener Eigenschaften, die nicht auf Montagefehler zurückzuführen sind, gelten nicht als berechtigt.

Wird festgestellt, dass die Ursache auf Kundenseite liegt, wird der Serviceeinsatz gemäß der gültigen Preisliste verrechnet.

(18) Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde gemeinsam mit dem Monteur sämtliche installierten Komponenten zu prüfen und das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.

Wird das Abnahmeprotokoll nicht innerhalb von drei Tagen nach Fertigstellung unterzeichnet, gilt die Leistung als ordnungsgemäß abgenommen.

(19) Versteckte Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, sind LUNOS schriftlich spätestens innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung anzuzeigen.

Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, sofern zwingende Verbraucherschutzvorschriften nichts anderes vorsehen.

 

6. Haftungsbeschränkung

(1) LUNOS haftet für Schäden aus Vertragsverletzungen ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung ist auf den tatsächlich entstandenen Schaden und maximal auf den Wert der jeweiligen Lieferung oder Montage beschränkt.

(2) LUNOS haftet insbesondere nicht für:

  • entgangenen Gewinn,
  • entgangene Einsparungen,
  • immaterielle Schäden,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • indirekte oder Folgeschäden,

soweit eine solche Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.

(3) LUNOS haftet insbesondere nicht für:

  • Schäden aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden,
  • Schäden infolge mangelhafter Bauausführung,
  • subjektive Wahrnehmungen von Geräuschen, Luftströmungen oder Vibrationen,
  • Leistungsbeeinträchtigungen aufgrund mangelnder Wartung,
  • Zusatzkosten durch Verzögerungen auf Kundenseite,
  • Auswirkungen auf Außengeräusche, die von den baulichen Eigenschaften des Gebäudes abhängen,
  • subjektive Bewertungen der Schalldämmung.

(4) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang.

Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur insoweit, als zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.

7. Garantiebedingungen

(1) Garantiezeit

Für LUNOS-Lüftungssysteme gilt eine Garantie von zwei (2) Jahren.

Die Garantiefrist beginnt mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bzw. mit dem Zeitpunkt, zu dem das Abnahmeprotokoll gemäß diesen AGB als unterzeichnet gilt.

(2) Garantie auf die Montage

LUNOS gewährt eine Garantie von einem (1) Jahr auf die fachgerechte Ausführung der Montagearbeiten.

Die Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bzw. mit dem Zeitpunkt, zu dem dieses als unterzeichnet gilt.

Die Montagegarantie deckt ausschließlich Mängel ab, die nachweislich auf eine fehlerhafte oder unsachgemäße Ausführung der Montagearbeiten durch LUNOS oder dessen autorisierte Vertragspartner zurückzuführen sind.

Die Montagegarantie gilt nicht bei:

  • Eingriffen Dritter in das System nach der Montage,
  • mechanischen Beschädigungen,
  • baulichen Veränderungen am Objekt,
  • unsachgemäßer Nutzung,
  • Änderungen oder Anpassungen, die nicht von LUNOS durchgeführt oder schriftlich genehmigt wurden.

LUNOS behält sich das Recht vor, Preise aufgrund veränderter Material-, Energie-, Personal- oder sonstiger Kosten anzupassen.

(3) Garantieausschlüsse

Die Garantie gilt nicht bei:

  • unsachgemäßer Verwendung,
  • mangelnder Wartung,
  • Schäden durch höhere Gewalt,
  • Naturereignissen,
  • Vandalismus,
  • nicht autorisierten Eingriffen in das System.

(4) Geltendmachung von Garantieansprüchen

Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, LUNOS oder einen autorisierten Fachhändler unverzüglich zu informieren und sämtliche erforderlichen Informationen bereitzustellen.

LUNOS gewährleistet die Qualität und Zuverlässigkeit seiner Originalprodukte. Die Garantiebedingungen dienen dazu, dem Kunden langfristige Sicherheit und Vertrauen in die Produkte zu bieten.

 

8. Förderungen für Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung

(1) Für Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung können unter Umständen Förderungen gemäß den jeweils geltenden österreichischen Bundes-, Landes- oder Kommunalförderprogrammen in Anspruch genommen werden.

Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten sind bei den zuständigen Förderstellen einzuholen.

(2) LUNOS hat keinen Einfluss auf:

  • die Fördervoraussetzungen,
  • die Verfügbarkeit von Fördermitteln,
  • Förderentscheidungen,
  • die Höhe der gewährten Förderung,
  • Auszahlungsfristen,
  • Änderungen oder die Einstellung von Förderprogrammen.

(3) Die Beantragung von Förderungen erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) LUNOS kann auf Wunsch allgemeine Informationen zu möglichen Förderungen bereitstellen, übernimmt jedoch keinerlei Gewähr oder Haftung für die Bewilligung, Höhe oder Auszahlung einer Förderung.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die jeweils geltenden Förderbedingungen eigenständig zu prüfen und sämtliche erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen.

(6) Eine Ablehnung, Kürzung, Verzögerung oder Änderung von Förderprogrammen berührt die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber LUNOS nicht und berechtigt insbesondere nicht zur Vertragsauflösung, Preisminderung oder Zurückhaltung von Zahlungen.

 

9. Funktionsweise der dezentralen LUNOS-Lüftungssysteme / Kapillarfeuchtigkeit

(1) LUNOS-Lüftungssysteme reduzieren die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen wirksam und tragen dadurch zur Vorbeugung von Schimmelbildung bei.

Sie können jedoch keine Feuchtigkeit oder Schimmel beseitigen, die durch kapillar aufsteigende Feuchtigkeit verursacht werden.

(2) Kapillarfeuchtigkeit entsteht durch mangelhafte Abdichtung oder direkten Kontakt von Bauteilen mit feuchtem Erdreich.

Die Beseitigung solcher Ursachen erfordert bauliche Sanierungsmaßnahmen, die nicht Bestandteil der Leistungen von LUNOS sind.

(3) LUNOS-Systeme können die Luftzirkulation verbessern und die Raumluftfeuchtigkeit senken, ersetzen jedoch keine Bauwerksabdichtung.

(4) Offizielle technische Eigenschaften wie:

  • Schalldruckpegel,
  • Schallschutz,
  • Luftvolumenstrom,
  • mögliche Vibrationen,
  • Wärmerückgewinnungsgrad,

richten sich ausschließlich nach den Herstellerangaben und gelten unter standardisierten Prüfbedingungen.

LUNOS haftet nicht für Abweichungen, die durch die Bauweise, Raumgeometrie, Fenster, Türen, Dämmung oder andere objektspezifische Eigenschaften verursacht werden.

 

10. Datenschutz

LUNOS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Umfang, der für:

  • die Vertragserfüllung,
  • die Erstellung von Angeboten,
  • die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

erforderlich ist und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO.

 

11. Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten für Finanzierungsanfragen

Wenn der Kunde ausdrücklich Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten anfordert, erklärt er sich damit einverstanden, dass LUNOS folgende Daten an ausgewählte Finanzierungspartner übermittelt:

  • Vor- und Nachname,
  • Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse.

Die Finanzierungspartner handeln dabei als eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Die Nichtabgabe der Einwilligung hat keinerlei Auswirkungen auf die Bearbeitung einer Anfrage oder eines Angebots.

 

12. Vertragsbeendigung

(1) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn LUNOS seine vertraglichen Verpflichtungen auch innerhalb einer Nachfrist von 15 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nicht erfüllt.

(2) LUNOS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seine Verpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 15 Tagen erfüllt.

(3) LUNOS kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • die Restzahlung nicht fristgerecht erfolgt,
  • die Voraussetzungen für die Montage nicht geschaffen werden.

In diesem Fall können sämtliche bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

 

13. Streitbeilegung und Gerichtsstand

(1) Die Vertragsparteien werden sich bemühen, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich beizulegen.

(2) Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Maribor, Republik Slowenien, zuständig.

(3) Gemäß dem slowenischen Gesetz über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten erkennt LUNOS keine Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung als zuständig an.

 

14. Schutz geistigen Eigentums

Sämtliche Inhalte, Marken, technische Unterlagen, Pläne, Zeichnungen und sonstige Dokumentationen sind geistiges Eigentum von LUNOS.

Ihre Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LUNOS ist untersagt.

 

15. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 10.06.2026 in Kraft und gelten für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge.

(3) LUNOS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

Neue Fassungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit dem Datum der Veröffentlichung oder dem darin angegebenen Datum in Kraft.

(4) Im Falle von Widersprüchen zwischen der slowenischen Originalfassung und Übersetzungen in andere Sprachen ist ausschließlich die slowenische Fassung maßgeblich.

LUNOS Lüftungstechnik AT GmbH

mag. Uroš Fonovič
Geschäftsführer